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Steuer und Daten      


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HELFER Steuer und Daten
 


 Hinweise zu Steuergesetze und Datenschutz


Vermittelt ein Helfer von STAND neue Freunde oder auch neue STAND-LOCATIONS, erhält er Provisionen.

Die bestehenden Steuergesetze zwingen STAND, Zahlungen an Personen, Gesellschaften oder Firmen anzuzeigen. Dazu müssen Namen und gewisse Daten genannt und auch angefordert werden.
Auch sind Personen, Gesellschaften oder Firmen verpflichtet, zu versteuernde Einnahmen bei den Finanzbehörden anzuzeigen.
Somit kann STAND Daten seiner Helfer, nachdem Zahlungen erfolgt sind, nicht vor steuerlichen Behörden verheimlichen.
Bei der Anmeldung als HELFER von STAND wird zwar in gewisser Weise ein Geschäftsverhältnis gegründet, aber keinesfalls ein ein Angestelltenverhältnis zwischen HELFER und STAND.
Die Vermittlung von Neuanmeldungen stellt eine Tätigkeit dar, die der selbständigen Tätigkeit der eines Gewerbetreibenden gleichkommt.
STAND zahlt dem HELFER auf der Basis einer Rechnungsstellung dessen Forderung aus, was keinesfalls einer Gehaltszahlung gleichkommt.
Bitte holt Euch weitere Informationen bei Fachleuten, wie Steuerberatern oder von den Finanzbehörden direkt in.
Dieses Seite kann keine steuerliche Beratung darstellen, sondern soll nur ein Hinweis auf Steuergesetze geben.

STAND schützt aber die Identität von Helfern vor dem Zugriff von unberechtigten Eindringlingen über das Internet, indem der Computer, auf dem die Daten der Helfer gespeichert sind, nicht mit dem Internet verbunden ist.
Gesichert werden aber auch nur die Daten, die für die Überweisungen der Provisionen und zur Angabe bei Steuerbehörden notwendig sind.
Diese Daten kennt sowieso jeder, der Euch schon mal Geld überwiesen hat,
und mit diesen Daten kann auch gar kein Schaden angerichtet werden.

Sie weisen EUCH auf dem Verwaltungs-Speicher von STAND einfach nur als Helfer von STAND aus, Sonst aber auch nichts
STAND versichert aber, daß auch solche Daten von Helfern nicht weitergegeben werden, auch nicht an direkte Geschäftspartner.


Ein Helfer meldet sich als Helfer von STAND über e-mail an. Diese mail, auf der seine für die Finanzbehörden benötigten Daten enthalten sind, landet in einem Empfangsspeicher, der wiederum nicht mit den anderen beiden Bereichen zu tun hat und nicht mit diesen vernetzt ist.

Alle Daten werden nun von Hand aus der eingegangenen mail in den zweiten Verwaltungsspeicher der Helfer von Stand eingetragen und darauf die eingegangene mail unmittelbar gelöscht und vernichtet.
Es verbleiben keinerlei Daten eines Helfers auf einem Computer, der Zugang zum Internet hat oder mit einem anderen Computer vernetzt ist.

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